Dipl. Ing. Romy-Penelope Heider                                                                            Architektin  & Sachverständige 

Beratung Energetische Sanierung                      

Erstellung von Verkehrswertgutachten                      

                                   

Kosten eines Energieausweises für Wohngebäude (brutto)

Verbrauchsausweis    74,26 €                                                 Zusätzliche Farbkopie  7,08 €                                                 Zusendung per Post    10,00€

Bedarfsausweis - auf Anfrage

Folgende Daten sind erforderlich

  • Adresse und Baujahr des Gebäudes
  • Nutzung des Gebäudes (Wohnen, Gewerbe, Wohnen und Gewerbe)
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohnungen
  • Baujahr der Heizung, verwendeter Energieträger
  • Leerstandszeiten und -flächen, der Gesamtleerstand darf 30 % nicht übersteigen!
  • Verbrauchsdaten für Heizen (und Warmwasser, wenn bekannt) über mindestens 36 Monate, die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode ist eingeschlossen, die Leerstände kleiner 30% am Gesamtzeitraum
  • Angaben zur Kühlung und Einsatz von Klimaanlagen
  • Angaben zu energetischen Sanierungen (Austausch der Fenster, Dämmung Dach, Keller, Wände)
  • Gebäudefotos zur Beurteilung der Anlagentechnik (Heizung) und der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster)

Sollten die erforderlichen Daten nicht oder nur teilweise vorhanden sein, so unterstützen wir Sie bei der Beschaffung, Erstellung, die Abrechnung erfolgt hier dann auf Nachweis.

Energieausweis

Der Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Ein Energieausweis kann als Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis erstellt werden.

Eine gesetzliche Verpflichtung für einen Energieausweis besteht gemäß §80 GEG für:

  • Neubau
  • Eigentümerwechsel
  • Vermietung                                                                   
    Die Art der Immobilie legt die Art des Energieausweises fest.
  • Wird ein Gebäude errichtet, hat der Eigentümer sicherzustellen, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und ihm übergeben wird. Auf Verlangen muss dieser der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorgelegt werden.
  • Im Falle eines Eigentümerwechsels oder der Vermietung hat der Verkäufer/Vermieter oder Immobilienmakler dem potenziellen Käufer/Mieter spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis bzw. die Kopie hiervon vorzulegen.


Die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages ist der Energieausweis oder eine Kopie dem Käufer zu übergeben.

Im Allgemeinen hat ein Energieausweis eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns direkt an – wir helfen Ihnen gerne weiter den für Sie richtigen Energieausweis zu finden.

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